Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie erfordert nicht zuletzt aufgrund der finanziellen Tragweite eine sorgfältige, sachgemäße und neutrale Beratung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Käufer erhebliche Beträge des ersparten Vermögens investiert und oftmals zusätzlich Fremdfinanzierungen erfolgen müssen. Für den Verkäufer eines Grundstücks ist sein Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens. Die Notarin / der Notar sorgt bei diesen wichtigen Vorgängen für eine rechtlich ausgewogene Kaufvertragsgestaltung, hilft Risiken zu vermeiden und besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen sowie überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Bei der Gestaltung des Kaufvertrags berücksichtigt die Notarin / der Notar nicht nur die Sicherungsinteressen beider Parteien, sondern auch die jeweiligen Besonderheiten des Kaufgegenstandes wie z.B. bei Wohnungseigentumskaufverträgen, Verkauf von Erbbaurechten oder sogenannten Bauträgerverträge.
Wir empfehlen Ihnen, sich auch den Erklärfilm der Bundesnotarkammer zum Thema Immobilienkauf anzusehen.
Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht