Dr. Uta Heidenreich

Dr. jur. Uta Heidenreich

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Erbrecht

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Vita

Frau Dr. Uta Heidenreich wurde 1979 in Arnsberg geboren und wuchs auch dort auf. In ihrer Kindheit und Jugend interessierte sie sich hauptsächlich für Sport und spielte leidenschaftlich Handball und Tennis. Nachdem sie 1998 das Abitur am Gymnasium Laurentianum ablegte, entschied sie sich aber doch dafür, etwas „Vernünftiges“ zu studieren und legte 2003 das Erste und 2006 das Zweite Juristische Staatsexamen ab, womit sie die Juristen-Tradition in ihrer Familie fortführte. Seitdem ist sie in der Rechtsanwaltskanzlei Dolle & Partner tätig. 2009 wurde sie promoviert (Titel der Dissertation: Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche des Pflichtteilsberechtigten). Die Ernennung zur Fachanwältin für Erbrecht erfolgte 2014.

Neben Sport hat sich inzwischen auch Kochen zu einem leidenschaftlichen Hobby entwickelt.

Frau Dr. Heidenreich lebt mit Ehemann und Kind nach wie vor in Arnsberg.

Schwerpunkttätigkeiten:

– Erbrecht

– Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Veröffentlichungen:

2010 Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche des Pflichtteilsberechtigten, Verlag Peter Lang, , ISBN 978-3-631-60018-4

 

2011 Keine Ermittlungspflicht des Notars bei Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses, ZErb 2011, 71

 

seit 2020 Kommentierung des § 2314 BGB im von Göler Online-Kommentar

(Kommentierung zu § 2314 BGB –Auskunftspflicht des Erben– im frei verfügbaren Gesetzeskommentar zum BGB)

Berufliche Mitgliedschaften:

– Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht im DAV