Familienrecht – wenn es um die Familie geht

Gerne beraten und vertreten wir Sie mit Know-how und Erfahrung in folgenden Bereichen:

 

– bei Entwürfen und Abschlüssen von Eheverträgen

– bei gerichtlichen Scheidungsverfahren und möglicher Folgen wie z.B. Zugewinnausgleich, Hausrat, Unterhalt, usw.

– bei der Ehescheidung und der Gestaltung von Trennungsvereinbarungen

– bei der wirtschaftlichen Auseinandersetzungen von Ehepartnern im Fall der Ehescheidung

Das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Familienrecht enthält die Grundlagen über die Eheschließung sowie (im Lebenspartnerschaftsgesetz) das Eingehen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung, also insbesondere die Scheidung. Es werden die rechtlichen Auswirkungen der Ehe, das Güterrecht sowie die Scheidung und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Das Kindschaftsrecht als Teil des Familienrechts hält Bestimmungen vor über die Abstammung und die gegenseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern (elterliche Sorge, Umgangsrecht) sowie über die Adoption.

 

Wenn es um Streitigkeiten familienrechtlicher Art geht, ist das beim Amtsgericht angesiedelte Familiengericht zuständig.

 

Trotz umfassender rechtlicher Regelungen bedarf es gerade im Familienrecht einer hohen Expertise und fundierter Spezialkenntnisse. In vielen Bereichen des Familienrechts geben die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nur grobe Anhaltspunkte für die zu treffenden Entscheidungen. In erster Linie ist das Familienrecht ausgeprägt durch eine enorme und ständig wachsende Kasuistik, es wird also durch höchstrichterliche Rechtsprechung, aber auch durch Entscheidungen der Ober- und Instanzengerichte geprägt und befindet sich deshalb im ständigen Wandel.

 

Wer im Familienrecht nicht die Hilfe eines Fachanwalts in Anspruch nimmt, riskiert viel.

 

Wir kümmern uns umfassend und ganzheitlich um jedes Ihrer familienrechtlichen Probleme, hierzu gehören Trennung und Scheidung einschließlich des Versorgungsausgleichs ebenso wie die häufig hart umkämpften Felder des Kindes- und Ehegattenunterhalts, des Zugewinnausgleichs sowie der Aufteilung des Hausrats. Für den Rechtssuchenden stellen sich häufig auch Fragen der Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens (z.B. Immobilienvermögen, Firmenanteile usw.) sowie gemeinsamer Verbindlichkeiten. Nach einer Trennung können durch die richtige und vor allem frühzeitige Weichenstellung wirtschaftliche Verluste und zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen verhindert werden. Auch die Zuweisung bzw. Übernahme der Ehewohnung sowie Gewaltschutzangelegenheiten sind Teil einer komplizierten familienrechtlichen Materie. In Kindschaftssachen setzen wir uns für Sie in Fragen der elterlichen Sorge (Aufenthaltsbestimmungsrecht, persönliche Sorge, Vermögenssorge usw.) und des Umgangsrechts für Sie ein.

 

Unser Ziel ist stets das frühzeitige Erreichen sachgerechter, ergebnisorientierter und kostengünstiger Lösungen, nach Möglichkeit ohne Zuhilfenahme von Gerichten, bis hin zum Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung. Das erfordert hohe fachspezifische Kompetenz sowie durch langjährige Erfahrung entwickeltes Verhandlungsgeschick mit Kollegen und auch vor Gericht. Im Familienrecht werden sensible Themenbereiche angesprochen, häufig sind Mandanten und Gegner emotional berührt. Nicht nur wenn Kinder im Spiel sind, versuchen wir wirtschaftliche und persönliche Entflechtungen zu erreichen, die es den Beteiligten ermöglichen, auch nach Abschluss der Auseinandersetzung respektvoll miteinander umzugehen. Im Streitfall setzen wir Ihre Interessen aber auch vor Gericht zügig und mit der nötigen Entschlossenheit durch.

Unser Fachanwalt für Familienrecht für Sie im Einsatz

Dr. jur. Gregor Kaemper

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht

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