Kosten

Rechtsanwalts­vergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.

 

Im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert, also dem Betrag, um den es (wertmäßig) in dem Rechtsstreit geht. Die Höhe der gegenstandswertabhängigen Gebühr ist der Gebührentabelle als Anlage zu § 13 RVG zu entnehmen. Die jeweils angemessene Gebühr innerhalb der vorgegebenen Gebührenrahmen ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 14 Abs. 1 RVG). Zusätzlich kann ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts bei der Bemessung herangezogen werden.

 

Für den Bereich der bloßen außergerichtlichen Beratung (also ohne Tätigwerden nach außen) hat der Gesetzgeber in § 34 RVG festgelegt, dass Rechtsanwälte auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken sollen. Wird keine Vereinbarung getroffen, erhält der Anwalt in Fällen, in denen der Mandant Verbraucher ist, für eine Erstberatung eine Gebühr in Höhe von höchstens 190 EUR zzgl MwSt. und im Falle einer weitergehenden Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 EUR zzgl MwSt.

 

Der Rechtsanwalt, der in Strafsachen tätig wird, kann seine Gebühren innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens festsetzen.

 

Vergütungsvereinbarungen sind anstelle der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren mit der Einschränkung, dass die gesetzlichen Gebühren grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen (§§ 49b BRAO und 3a ff. RVG), immer möglich. Dabei kommen folgende Varianten in Betracht:

  • Vergütung nach Stundensätzen
  • Vergütung eines Pauschalhonorars
  • Vereinbarung des (Mindest-) Gegenstandswertes, nach dem abgerechnet wird
  • Modifizierung des geltenden Gebührenrechts, z. B. durch die Vereinbarung eines Vielfachen der gesetzlichen Gebühren oder des mehrfachen Anfalls einer Gebühr

Selbstverständlich beraten wir Sie gerne vor Mandatserteilung umfassend und konkret über die anfallenden Gebühren und mögliche Vergütungsvereinbarungen.

 

Einen Vergütungsrechner (ohne Gewähr für die Richtigkeit) finden Sie hier: Prozesskostenrechner – Anwaltsblatt (anwaltverein.de)