Was geschieht mit meinem Vermögen, wenn ich sterbe? Dies ist für jeden ein wichtiges Thema. Das Erbrecht ist komplex und wird oft missverstanden. Der Gesetzgeber sieht für den Übergang der Vermögenswerte beim Tod einer Person die sogenannte gesetzliche Erbfolge vor, wobei das Gesetz dabei nicht unterscheidet, ob der Nachlass aus beispielsweise einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Sparbuch, Unternehmen oder Wertpapierdepots besteht. Das gesetzliche Erbrecht berücksichtigt auch nicht, ob der Erblasser zu den einzelnen erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis hat oder beispielsweise gar keinen Kontakt hatte. Befindet sich im Nachlass des Erblassers ein Unternehmen, so berücksichtigt das gesetzliche Erbrecht nicht die Frage, ob die Erben auch in der Lage sind, das Unternehmen im Sinne des Erblassers weiterzuführen. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten können beim Eintritt der gesetzlichen Erbfolge meistens nicht optimal genutzt werden.
Als Notare bieten wir Ihnen unsere Hilfe und Mitwirkung bei der individuellen Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge und Nachlassplanung an. Dazu gehört die Beratung und Gestaltung betreffend die sogenannte gewillkürte Erbfolge durch Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und Übertragungsverträgen zu Lebzeiten als sogenannte vorweggenommene Erbfolge. Dabei erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine auf Sie und Ihre Lebenssituation maßgeschneiderte Gestaltung, die Ihre Regelungsziele und Wünsche berücksichtigt und in die rechtlich richtige Form gießt. Dabei liegt der Fokus der Notarin / des Notars auch immer darauf, präventiv dafür Sorge zu tragen, dass Streit zwischen den Erben selbst und zwischen den Erben und denjenigen Personen, die nicht erben sollen, aber eventuell pflichtteilsberechtigt sind, wenn möglich zu vermeiden.
Durch die notarielle Beurkundung Ihrer letztwilligen Verfügung ersparen sie Ihren Erben nach dem Erbfall die Kosten für die Beantragung eines Erbscheins, die durch das notarielle Testament obsolet wird. Nach Beurkundung wird jede erbfolgerelevante Urkunde in einem Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer verzeichnet und gespeichert. Dadurch ist zusätzlich sichergestellt, dass ihr letzter Wille auch Geltung erlangt.
Zu den weiteren Tätigkeitsgebieten der Notarin / des Notars im Erbrecht gehört die Beurkundung von Erbscheinsanträgen, Erbauseinandersetzungen sowie Pflichtteilsverzichtsverträgen. Weiterhin erfolgt durch uns als Notare die Beratung und Beurkundung von lebzeitigen Übertragungsverträgen in sogenannter vorweggenommener Erbfolge als „Schenken mit warmer Hand“. Insbesondere die Kombination von Übertragungsverträgen zu Lebzeiten mit einer letztwilligen Verfügung kann oftmals die optimale Lösung sein, um Rechtssicherheit zu erlangen und insbesondere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auszunutzen. Hierzu beraten wir Sie vorab individuell und professionell.
Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Damit wir gut gerüstet in einen bBeratungstermin gehen können, erhalten Sie nachfolgend alle wichtigen Formulare für Ihre Vorbereitung.