Notfallvorsorge – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Ein Notfall sollte – auch in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen. Als Notare bieten wir Ihnen sowohl die Beratung betreffend Vorsorgemaßnahmen als auch die Beurkundung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen an.

 

Kann eine Person selbst z.B. aufgrund eines Unfalls oder einer altersbedingten Krankheit nicht mehr handeln, wird ohne die Existenz einer Vorsorgevollmacht gesetzliche Betreuung angeordnet. Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann also in solchen Situationen nicht grundsätzlich für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für diese Fälle eine Vertrauensperson sowohl in vermögensrechtlichen als auch in persönlichen Angelegenheiten zu bevollmächtigen. Diese Vollmacht ermöglicht es der Vertrauensperson insbesondere, eine Patientenverfügung des Vollmachtgebers, d.h. eine durch den Vollmachtgeber erfolgte Anweisung gegenüber Ärzten, wie in einer bestimmten Krankheitssituation gehandelt werden soll, durchzusetzen.

 

Es ist sinnvoll, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in einer notariellen Urkunde zu errichten, um die tatsächliche Handlungsfähigkeit im Notfall zu gewährleisten. Es besteht die Möglichkeit, notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.

In notariellen Angelegenheiten für Sie im Einsatz

Dr. Detlev Dolle

Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt für Erbrecht

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Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt Arbeitsrecht

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